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   LG Lüneburg, 24.08.2017 - 4 T 28/17   

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https://dejure.org/2017,50596
LG Lüneburg, 24.08.2017 - 4 T 28/17 (https://dejure.org/2017,50596)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 24.08.2017 - 4 T 28/17 (https://dejure.org/2017,50596)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 24. August 2017 - 4 T 28/17 (https://dejure.org/2017,50596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 417, FamFG § 417 Abs. 1, FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 4, FamFG § 427, FamFG § 427 Abs. 1 S. 1, GG Art. 103 Abs. 1
    Abschiebungshaft, Ausländerakte, Haftantrag, Haftdauer, einstweilige Anordnung, rechtliches Gehör, Beschleunigungsgebot, Albanien, Durchführbarkeit, Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Saarbrücken, 11.06.2013 - 5 T 199/13

    Freiheitsentziehungsverfahren: Einstweilige Anordnung der Sicherungshaft zur

    Auszug aus LG Lüneburg, 24.08.2017 - 4 T 28/17
    Wenn aber eine Dringlichkeit nicht besteht und der für eine Hauptsacheentscheidung erforderliche Sachverhalt feststeht oder rechtzeitig hätte festgestellt werden können, darf eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werden, zumal der Rechtsschutz des Betroffenen im Eilverfahren mangels Eröffnung der Rechtsbeschwerde (§ 70 Abs. 3 Nr. 3, Absatz 4 FamFG) eingeschränkt ist (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 11.06.2013, Az. 5 T 199/13).

    (vgl. LG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 18.03.2013, Az. 15 T 11/13; LG Saarbrücken, Beschluss vom 11.06.2013, Az. 5 T 199/13).

  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Auszug aus LG Lüneburg, 24.08.2017 - 4 T 28/17
    Die Kammer nimmt dieses Verfahren ferner zum Anlass, um die Beteiligte ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein zulässiger Haftantrag zwingend auch Darlegungen zu der notwendigen Haftdauer enthalten muss (vgl. BGH, Beschluss vom 10.05.2012, Az. V ZB 246/11).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2015 - 18 T 1191/15

    Anordnung der Sicherungshaft im Wege der einstweiligen Anordnung nur bei

    Auszug aus LG Lüneburg, 24.08.2017 - 4 T 28/17
    Eine vorläufige Entscheidung ist hier nach der Anhörung des Betroffenen vielmehr unzulässig gewesen, da diese nur dann ergehen darf, wenn feststeht, dass über die Freiheitsentziehung in der Hauptsache nicht rechtzeitig entschieden werden kann (vgl. vgl. auch LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 17.12.2015, Az. 18 T 1191/15).
  • LG Frankfurt/Oder, 18.03.2013 - 15 T 11/13

    Dublin II-Verordnung

    Auszug aus LG Lüneburg, 24.08.2017 - 4 T 28/17
    (vgl. LG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 18.03.2013, Az. 15 T 11/13; LG Saarbrücken, Beschluss vom 11.06.2013, Az. 5 T 199/13).
  • BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 727/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung von

    Gemeint ist damit "[der] Zeitraum, den es wahrscheinlich dauern wird, eine Ermittlung aller im Haftantrag anzugebenden Tatsachen bei gebotener zügiger Bearbeitung abzuschließen und den Betroffenen sodann auf der Grundlage eines vollständigen Haftantrags erneut dem Haftrichter vorzuführen." (vgl. LG Frankfurt , Beschluss vom 18. März 2013 - 15 T 11/13 -, juris, Rn. 16; LG Saarbrücken, Beschluss vom 11. Juni 2013 - 5 T 210/13 -, juris, Rn. 36; LG Saarbrücken, Beschluss vom 11. Juni 2013 - 5 T 199/13 -, juris, Rn. 40; LG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2017 - 4 T 28/17 -, juris, Rn. 14; LG Frankfurt , Beschluss vom 2. Dezember 2019 - 2-29 T 142/19 -, juris, Rn. 8).
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